Grundbuch statt Sparbuch.
RieseRente kann vorhandenes Kapital – etwa Eigenmittel, Bausparguthaben oder weitere Vermögensbausteine – in einen Miteigentumsanteil an einer konkreten Immobilie überführen.




Vorhandenes Kapital für Immobilien-Miteigentum nutzen
Ob Eigenmittel, Bausparguthaben oder weitere Vermögensbausteine: Bei RieseRente wird geprüft, wie Ihr Kapital für den Erwerb eines Miteigentumsanteils eingesetzt werden kann.
Im Mittelpunkt steht keine Standardlösung, sondern die individuelle Einordnung Ihrer persönlichen Ausgangslage.
Welche Mittel können eingebracht werden?
Der Einstieg in RieseRente kann über verschiedene Kapitalbausteine erfolgen. Welche Lösung passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation, vorhandenen Verträgen und dem gewünschten Beteiligungsbetrag ab.
Guthaben, Darlehen oder beides?
Ein Bausparvertrag besteht häufig nicht nur aus angespartem Guthaben. Je nach Vertrag kann auch ein Bauspardarlehen relevant sein. Ob Guthaben, Darlehen oder beides für RieseRente genutzt werden können, hängt von Vertrag, Zuteilung, Förderungen und den Vorgaben der Bausparkasse ab.
Die Einbindung wird deshalb immer individuell geprüft – besonders, wenn Förderungen oder eine wohnwirtschaftliche Verwendung berücksichtigt werden müssen.
Mehr Beteiligungsspielraum durch ergänzende Finanzierung
Je nach individueller Prüfung kann RieseRente ein ergänzendes Darlehen bereitstellen. Dadurch kann sich das Beteiligungsvolumen erhöhen — ohne dass der Anleger selbst einen zusätzlichen Bankkredit aufnehmen muss.
Wie ein Einstieg mit Bausparguthaben aussehen kann
Ein Beispiel zeigt, wie vorhandenes Guthaben in eine Beteiligung eingebracht werden könnte. Die tatsächliche Einbindung hängt von Ihrem Vertrag, der Zuteilungsreife und möglichen Förderungen ab.
Was zusätzlich zum Beteiligungsbetrag anfällt
Neben dem Beteiligungsbetrag fallen beim Erwerb eines Miteigentumsanteils Erwerbsnebenkosten an. Dazu können Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie mögliche Finanzierungskosten gehören.
RieseRente erbringt keine Steuerberatung. Bitte klären Sie steuerliche Fragen individuell mit Ihrem Steuerberater.
Welche Fragen Sie vorab klären sollten
Wenn Sie einen Bausparvertrag einbringen möchten, lohnt sich eine kurze Vorbereitung. So lässt sich schneller einschätzen, ob und wie Ihr Vertrag für RieseRente genutzt werden kann.
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Punkte zur Finanzierung und Bauspareinbindung – kompakt beantwortet.
Wir prüfen Ihre Vertragsunterlagen individuell und besprechen mit Ihnen, ob und wie eine Einbindung möglich ist. Das hängt von Ihrem konkreten Vertrag ab – Vertragstyp, Zuteilungsreife, vorhandene Förderungen und die Vorgaben Ihrer Bausparkasse spielen eine Rolle.
Ein Bausparvertrag besteht bei Zuteilung in der Regel aus zwei Teilen: dem Bausparguthaben und einem Bauspardarlehen. Das Bausparguthaben ist das angesparte Kapital — Ihre eigenen Einzahlungen zuzüglich Zinsen. Es ist nach Zuteilung grundsätzlich abrufbar, abhängig von Vertrag, Bausparkasse und Verwendungsnachweis. Das Bauspardarlehen ist ein Darlehen der Bausparkasse zu den im Vertrag vereinbarten Konditionen — es ergänzt das Guthaben zur vollständigen Bausparsumme. Ob Guthaben, Darlehen oder beides für RieseRente eingebracht werden kann, hängt vom konkreten Vertrag ab und wird individuell mit Ihnen geprüft.
Das hängt von Ihrem Vertrag und der konkreten Verwendung ab — eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich. Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage sind an eine wohnwirtschaftliche Verwendung des Guthabens geknüpft. RieseRente überführt Kapital in Immobilien-Miteigentum und kann damit im Kontext einer wohnwirtschaftlichen Verwendung stehen. Ob das in Ihrem Fall anerkannt wird und welche Nachweise Ihre Bausparkasse verlangt, muss individuell geprüft werden — am besten in Abstimmung mit Ihrer Bausparkasse und einem Steuerberater. Wir unterstützen Sie dabei mit einer Orientierung, welche Fragen Sie stellen sollten.
Der Einstieg beginnt ab 10.000 € Eigenmittel. Diese können aus frei verfügbarem Kapital, einem Bausparvertrag oder einer Kombination aus mehreren Bausteinen bestehen. Die genaue Beteiligungshöhe und ob ein ergänzendes Darlehen in Betracht kommt, besprechen wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch.
Neben dem Beteiligungsbetrag fallen beim Erwerb eines Miteigentumsanteils die üblichen Erwerbsnebenkosten an — diese sind nicht im Kaufpreis enthalten und werden vom Käufer getragen. Konkret sind das: Grunderwerbsteuer nach dem jeweils geltenden Satz im Bundesland, Notarkosten für Ihren eigenen Notar nach GNotKG sowie Grundbuchkosten. Je nach Finanzierungsstruktur können weitere Kosten hinzukommen. Die genaue Höhe hängt vom Beteiligungsbetrag ab — eine vollständige Aufstellung erhalten Sie mit den Beteiligungsunterlagen.